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Kindeswohl und Elternrecht: Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen FrühwarnsystemsOverlay E-Book Reader

Kindeswohl und Elternrecht: Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems

Franziska Preuß

E-Book (PDF)
2015 Bachelor + Master Publishing
55 Seiten
ISBN: 978-3-95684-922-0

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Kurztext / Annotation
'Das war doch nur ein kleiner Klaps!', 'Mein Kind ist die Treppe herunter gefallen.' - Diese Sätze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausflüchte ihrer Taten genutzt. Auch Aussagen wie 'Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet' sind in der Gesellschaft noch immer geläufig. Es zeigt sich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwärtig ist - sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes führen. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen, wobei der Übergang fließend ist und die Misshandlungsformen nicht klar voneinander getrennt werden können. Verletzen Eltern ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht und sind die Entwicklung und das Wohl des Kindes gefährdet, so ist es die Aufgabe des Jugendamtes mit geeigneten Angeboten Abhilfe zu schaffen. Hierzu zählen Angebote wie Frühe Hilfen, als präventive Unterstützungsangebote, und Hilfen zur Erziehung, als Maßnahme bei erzieherischem Bedarf. Aus diesem Spannungsverhältnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Früher Hilfen und weiterer Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?

Beschreibung für Leser
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet

Textprobe: Kapitel 2, Kindeswohlgefährdung: Kindeswohlgefährdung - ein Begriff unter dem viele verschiedene Paragraphen, Handlungsansätze, Präventionsgedanken und Definitionsversuche, aber vor allem auch Schicksale kleiner und großer Kinder sowie die Hilflosigkeit vieler Eltern zu finden sind. Über Generationen hinweg galt Gewalt gegen Kinder als alltägliche Handlung zur Durchsetzung von Disziplin und Gehorsam bzw. zur Vermittlung von Werten. Dies war in verschiedenen religiösen Vorstellungen der Gesellschaft und in der Wissenschaft fest verankert. Eine Sensibilisierung der Menschen erfolgte erst mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Hier wurde die Misshandlung von Kindern genauso wie deren Vernachlässigung ernsthaft und auch öffentlich dargelegt. Kinder sind in vielen Fällen die Leittragenden einer Ansammlung von Negativentwicklungen in ihrem familiären Umfeld. In den letzten Jahren wurde medial immer wieder von grausamen Fällen der Kindesmisshandlung berichtet: Der zweijährige Kevin aus Bremen wurde im Oktober 2006 tot und schwer misshandelt im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden. Die siebenjährige Jessica verhungerte in einer Hamburger Plattenbausiedlung. Auch die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin ist qualvoll verhungert und verdurstet. Die Geschichten solcher Kinder und ihrer Familien lösen in der Gesellschaft immer wieder große Betroffenheit aus und weisen darüber hinaus auf Lücken in unterschiedlichen Hilfesystemen hin. Dabei werden viele Fragen nach Schuld und auch nach der Verantwortung laut. Unüberhörbar werden Fragen wie: Warum hat denn niemand geholfen? Wie konnte so etwas passieren? Wie können Eltern ihren Kindern so etwas Grausames antun? Zunächst bleibt zu klären, wie sich die Begriffe der Kindeswohlgefährdung und Gewalt definieren. Das Kinderschutz-Zentrum Berlin beschreibt hierzu die Gefährdung des Kindeswohls als ein 'das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien (...), das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt' . Eine engere Definition schlägt Anette Engfer vor, der zufolge die Gefährdung des Kindeswohls als eine 'gewaltsame psychische und physische Beeinträchtigungen von Kindern durch [deren - F.P.] Eltern oder Erziehungsberechtigte' zu bezeichnen ist. Gewalt definiert sich nach Birgit Mertens als die 'Ausübung von Herrschaft'. Das bedeutet, dass der Wille desjenigen, über den Gewalt ausgeübt wird, unbeachtet bleibt. In Bezug auf die elterliche Form der Gewalt wird hiermit der körperliche oder seelische Schmerz, der Minderjährigen angetan wird, bezeichnet. Somit kann die elterliche Gewalt durch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassen zustande kommen. Gewalt gegen Minderjährige spiegelt sich nicht nur in körperlichen Verletzungen wider, sondern auch die psychische und seelische Beeinträchtigung der Entwicklung eines Kindes zählen hierunter. Neben physischer Misshandlung mit sichtbaren Folgen und Verletzungen, finden auch 'subtilere Formen verbaler Misshandlung', wie Beschimpfung des Minderjährigen, Erniedrigung, Demütigung und die reine Androhung von Gewalt, Beachtung als Formen der Gewalt gegen Minderjährige. Zur Gewalt gegen Kinder zählt zudem auch der sexuelle Missbrauch, bei welchem das Kind eine sexuelle Handlung erdulden muss bzw. zu dieser genötigt wird, was die psychische Entwicklung wiederum schädigt. Kinder werden durch Misshandlungen nicht aus Versehen verletzt, sondern oft erfahren sie diese Akte der Gewalt immer wieder, indem eine erwachsene und für sie verantwortliche Person bspw. wiederholt zuschlägt, das Kind demütigt, es einsperrt oder vernachlässigt. Kindesmisshandlung erfolgt am häufigsten im familiären, also im unmittelbaren Umfeld. 2.1, Rechtliche Grundlagen: 'Kinder waren im Laufe der Geschichte immer wieder Misshandlungen ausgesetzt, deren Art u